Präventionsmaßnahmen gefördert durch die Krankenkassen

 

Die Förderung von Präventionskursen durch die Krankenkassen ist im § 20 SGB V genau festgelegt.

 

Mit dem offiziellen "GKV-Leitfaden Prävention" legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor

Ort verbindlich gelten.

Mit den Zertifikaten bestätigt die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen, dass die Qualitätskriterien des „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands zur Umsetzung des § 20 SGB V für meine Präventionskurse erfüllt sind.

 

Meine Zertifikate für die Kostenübernahme der Kursgebühr durch die Krankenkasse können bei mir angefordert werden.

 

KOSTENÜBERNAHME VON YOGAKURSEN DURCH GESETZLICHE KRANKENKASSEN UND ERSATZKASSEN

 

Die gesetzlichen Kran­ken­versicherungen und Ersatzkassen fördern die Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen.

Das ist im Sozialgesetzbuch SGB geregelt. Daher zahlen alle Krankenkassen einen Zuschuss für die Teilnahme an meinen Präventionskursen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten vollständig, meistens tragen die TeilnehmerInnen einen Eigenanteil der Kursgebühren. Als Versicherte/r kannst Du in der Regel an bis zu zwei Kursen pro Jahr teilnehmen.

Die Bezuschussung meiner Yogakurse durch die Krankenkasse gilt für in sich abgeschlossene Kurse sowie für meine Kompakt-Angebote an den Wochenenden.

 

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

 

Bei den privaten Krankenversicherungen hängt eine Erstattung der Kursgebühren von Deiner Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab, hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung. Einige private Krankenversicherungstarife sehen eine vollständige Erstattung vor, bei anderen Tarifen oder Gesellschaften ist keine Beteiligung an den Kursgebühren möglich. Einige private Krankenversicherungen erstatten Präventionskurse mit einem Pauschalbetrag wie viele gesetzliche Krankenkassen.

Bitte erkundige Dich vor Kursbuchung direkt bei Deiner privaten Krankenversicherung nach den für Dich geltenden Konditionen. Meiner Erfahrung nach ist eine persönliche Ansprache bei Deiner privaten Krankenversicherung hilfreich.

 

WIE ES FUNKTIONIERT:

  • Die vollständige Kursgebühr wird bei Kursbuchung direkt an den Kursanbieter bezahlt.
  • Die Erstattung bzw. Bezuschussung der Kursgebühr erfolgt nach der erfolgreichen Teilnahme an der Präventionsmaßnahme.
  • Der/die TeilnehmerIn erhält von mir nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebestätigung, auf der die Kurs ID, der Kursbetrag sowie die teilgenommenen Einheiten vermerkt sind.
  • Diese Kursbestätigung reichst Du bitte bei der Kasse für die Rückerstattung ein.

Voraussetzung für die Rückerstattung ist eine Mindestkursteilnahme von 80%.